Kurz gesagt: Wer mit einem ausländischen Pflegeabschluss in Deutschland als Pflegefachkraft arbeiten will, braucht eine staatliche Erlaubnis. Dafür muss der Abschluss anerkannt werden, und es braucht ausreichende Deutschkenntnisse, in der Regel auf Niveau B2. Ein drittes Tor prüft niemand offiziell: die Fachsprache des Stationsalltags. Gerade dort, beim Telefonieren und Dokumentieren, liegen laut Befragungen die größten Schwierigkeiten.
In unserem letzten Beitrag ging es um die ersten Wochen auf Station. Heute gehen wir einen Schritt zurück: Was muss eigentlich passieren, bevor eine Pflegekraft aus dem Ausland überhaupt als Fachkraft arbeiten darf? Der Weg ist lang, und er besteht aus drei Toren.

Was braucht man, um in Deutschland als Pflegefachkraft zu arbeiten?
Die Berufsbezeichnung „Pflegefachfrau“ oder „Pflegefachmann“ darf nur führen, wer eine Erlaubnis hat. Das Pflegeberufegesetz nennt vier Voraussetzungen: eine abgeschlossene Ausbildung, Zuverlässigkeit, gesundheitliche Eignung und „die für die Ausübung des Berufs erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache“ (§ 2 PflBG). Für eine Ausbildung aus dem Ausland heißt das: Die erste Voraussetzung wird durch die Anerkennung erfüllt, die vierte durch einen Sprachnachweis. Zuständig sind die Behörden der Bundesländer.
Tor 1: Wie läuft die Anerkennung ab?
Es kommt darauf an, wo der Abschluss erworben wurde.
Abschluss aus der EU, dem EWR oder der Schweiz. Für viele dieser Abschlüsse gilt eine EU-weite Regel (Richtlinie 2005/36/EG): Entspricht die Ausbildung den gemeinsamen Mindestanforderungen und ist der Nachweis dort aufgeführt, gilt die Voraussetzung als erfüllt (§ 41 PflBG).
Abschluss aus einem anderen Land („Drittstaat“). Hier prüft die Behörde, ob die Ausbildung gleichwertig ist. Gibt es wesentliche Unterschiede zur deutschen Ausbildung, die auch durch Berufserfahrung nicht ausgeglichen werden, muss ein gleichwertiger Kenntnisstand nachgewiesen werden (§ 40 PflBG). Dafür gibt es zwei Wege, zwischen denen die antragstellende Person wählen darf:
- eine Kenntnisprüfung, die sich am Inhalt der staatlichen Abschlussprüfung orientiert, oder
- einen Anpassungslehrgang von höchstens drei Jahren, der mit einer Prüfung endet.

Seit 2024 neu: Wer nicht auf die oft langwierige Prüfung der Unterlagen warten möchte, kann darauf verzichten und direkt Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang wählen (§ 40 Abs. 3a PflBG). Mit derselben Reform wurden die vorzulegenden Unterlagen bundesweit vereinheitlicht (Die Bundesregierung, 2023). Wer den Weg in Ruhe planen möchte, kann sich außerdem einen gesonderten Bescheid über die eigene Berufsqualifikation ausstellen lassen (§ 43 PflBG).
Wie lange das alles dauert, ist sehr unterschiedlich. Eine Untersuchung von 2019 nennt für Pflegekräfte aus Drittstaaten bis zu 18 Monate. In dieser Zeit arbeiten viele bereits in Deutschland, aber als Pflegehelferin oder Pflegehelfer (Grgic et al., 2019).
Tor 2: Welches Sprachniveau brauchen Pflegekräfte?
Das Gesetz spricht nur von „erforderlichen“ Deutschkenntnissen. Was das konkret bedeutet, legen die Länder fest. In der Praxis wird meist ein Nachweis auf Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens verlangt.
Ein Beispiel: Das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege akzeptiert allgemeine B2-Zertifikate, aber auch Prüfungen mit Pflegebezug wie „telc Deutsch B2 Pflege“ oder den „Goethe-Test PRO Pflege“. Andere Länder setzen auf eigene Fachsprachenprüfungen; deren Ergebnis erkennt Hessen in der Regel an. Wichtig: Der Sprachnachweis ist zusätzlich nötig, auch wenn die Kenntnisprüfung schon bestanden ist (Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege, 2024).
Tor 3: Warum reicht B2 im Stationsalltag oft nicht?
B2 beschreibt eine gute allgemeine Sprachfähigkeit. Auf Station kommt etwas anderes dazu: Fachbegriffe, Abkürzungen, feste Formulierungen und Gesprächssituationen, die kein allgemeiner Kurs übt.
Wie groß diese Lücke ist, zeigt eine Befragung von 162 albanischen Pflegekräften, die in Deutschland arbeiten. Viele bringen gute Grundkenntnisse mit, aber ihnen fehlt die medizinische und pflegerische Fachsprache. Gefragt nach der schwierigsten Tätigkeit, nannten sie am häufigsten das Telefonieren (30,2 %) und die Pflegedokumentation (28,4 %), danach Gespräche mit Ärztinnen und Ärzten (11,7 %) und das Verstehen von Patientinnen und Patienten (10,5 %) (Dervishi et al., 2025).

Das passt zu dem, was Pflegeteams an deutschen Kliniken berichten: Ob der Übergang gelingt, hängt stark von der Einarbeitung und der Kommunikation im Team ab, und davon, wie realistisch die Erwartungen an die neue Berufsrolle sind (Schumann et al., 2024).
Telefonieren ist dabei kein Zufall: Am Telefon fehlen Mimik, Gesten und die Möglichkeit, auf etwas zu zeigen. Und in der Dokumentation zählt jedes Wort, denn sie ist ein rechtlich wichtiges Dokument.
Was Sie tun können
Wenn Sie den Weg nach Deutschland planen:
- Klären Sie früh, welche Landesbehörde für Sie zuständig ist und welche Sprachnachweise sie akzeptiert. Die Regeln unterscheiden sich.
- Wenn eine Prüfung mit Pflegebezug angeboten und akzeptiert wird (z. B. „telc Deutsch B2 Pflege“), lohnt sie sich doppelt: Sie üben dabei schon Situationen aus dem Berufsalltag.
- Lernen Sie parallel zur Prüfung die Sätze, die Sie täglich brauchen: Telefonate mit der Station, mit Ärzten, mit Angehörigen. Üben Sie sie laut.
- Sammeln Sie Formulierungen aus der Dokumentation: wie man Beobachtungen kurz und sachlich beschreibt.
Wenn Sie internationale Pflegekräfte einstellen:
- Planen Sie die Zeit bis zur Anerkennung realistisch ein und sprechen Sie offen darüber, welche Aufgaben in dieser Zeit möglich sind.
- Üben Sie Telefonate in der Einarbeitung gezielt, zum Beispiel mit einem Gesprächsleitfaden neben dem Telefon.
- Geben Sie Beispiele für gute Dokumentation aus Ihrem Haus weiter.
Dieser Beitrag ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Verbindlich sind die Auskünfte der zuständigen Behörde in Ihrem Bundesland.
Warum uns dieses Thema beschäftigt
Für die ersten beiden Tore gibt es Behörden, Prüfungen und Kurse. Für das dritte Tor gibt es kaum etwas. Dabei entscheidet gerade die Fachsprache darüber, ob sich eine Pflegekraft auf Station sicher fühlt. Genau diese Lücke lässt uns nicht los. Im nächsten Beitrag schauen wir uns an, warum Fachsprache fast eine eigene Sprache ist.
Häufige Fragen
Welches Deutschniveau brauchen Pflegekräfte für die Anerkennung? In der Regel B2. Die genauen Anforderungen und akzeptierten Zertifikate legen die Bundesländer fest; manche verlangen eine eigene Fachsprachenprüfung.
Was ist der Unterschied zwischen Kenntnisprüfung und Anpassungslehrgang? Die Kenntnisprüfung orientiert sich am Inhalt der staatlichen Abschlussprüfung. Der Anpassungslehrgang dauert höchstens drei Jahre und endet mit einer Prüfung über seinen Inhalt. Die antragstellende Person darf zwischen beiden wählen (§ 40 Abs. 3 PflBG).
Muss ich auf die Gleichwertigkeitsprüfung warten? Nein. Seit 2024 kann man auf die Prüfung der Gleichwertigkeit verzichten und direkt Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang wählen (§ 40 Abs. 3a PflBG). Die Behörde muss über die Folgen dieses Verzichts aufklären.
Wird ein Pflegeabschluss aus der EU automatisch anerkannt? Für viele EU-Abschlüsse gilt eine vereinfachte Anerkennung nach der EU-Richtlinie 2005/36/EG. Deutschkenntnisse müssen trotzdem nachgewiesen werden.
Quellen
- Die Bundesregierung (2023). Pflegestudiumstärkungsgesetz. 18. Dezember 2023. https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/archiv-bundesregierung/pflegestudiumstaerkungsgesetz-2192580
- Dervishi, A., Jäger, S., Duka, B., Kika, E., Bezhani, V., Lena, A. & Ivziku, D. (2025). Integration of Albanian nurses in Germany: Employment challenges and opportunities – A descriptive study. AIMS Public Health, 12(2), 399–417. https://doi.org/10.3934/publichealth.2025023
- Gesetz über die Pflegeberufe (Pflegeberufegesetz – PflBG), §§ 2, 40, 41, 43. https://www.gesetze-im-internet.de/pflbg/
- Grgic, M., Larsen, C., Rand, S., Riedel, B. & Voss, D. (2019). Vertane Chancen der Fachkräftebindung in der Pflege. Policy Brief Nr. 005. Hans-Böckler-Stiftung. https://www.boeckler.de/pdf/p_fofoe_pb_005_2019.pdf
- Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege (2024). Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse im Rahmen der Anerkennung von im Ausland abgeschlossenen Ausbildungen in den Pflegeberufen. Stand 24. Juli 2024. https://hlfgp.hessen.de/sites/hlfgp.hessen.de/files/2024-11/pflegefachberuf_merkblatt_deutschkenntnisse_202407.pdf
- Schumann, M., Peppler, L., Beck, P. & Schenk, L. (2024). Navigating transitions: a qualitative study of nursing teams’ experiences of educational and cultural transitions in Germany. BMC Nursing, 23, 725. https://doi.org/10.1186/s12912-024-02383-0
Lernwunder-Redaktion · Chaolan Lu
